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Waldbrand
5 · sehr grossAmtliche Einordnung
Empfohlen
Sämtliche Verbote strikt einhalten; auf offenes Feuer jeder Art im Freien verzichten; einzig Gas- und Elektrogrill bleiben zulässig; Behördenanweisungen verfolgen.
Verbote / Einschränkungen
Absolutes Feuerverbot im Freien auf dem gesamten Kantonsgebiet (auch Gärten, Schrebergärten, Terrassen). Sämtliches Feuerwerk — öffentlich und privat — verboten. Nur Gas- und Elektrogrill erlaubt.
Abteilung Wald (BVU) und AGV entscheiden mit dem KFS über die Aufhebung; diese erfolgt erst nach deutlichen, nachhaltigen Niederschlägen; Kommunikation per Medienmitteilung.
Das heisst für die Feuerwehr
Rollenhinweise (Kommandant, Einsatzleiter, Pikettoffizier, Materialwart, Übungsleitung, Naturgefahrenberatung, Alle AdF) in Erarbeitung — massgebend sind die amtlichen Quellen und Weisungen des Kdo.