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Waldbrand
3 · erheblichAmtliche Einordnung
Empfohlen
Feuer nur noch auf fest eingerichteten Feuerstellen; bei Wind ganz auf Feuer verzichten; Feuer nie unbeaufsichtigt lassen; Behördenanweisungen beachten.
Verbote / Einschränkungen
Kein formelles Feuerverbot, aber 'bedingtes Feuerverbot im Wald' — Feuer ausserhalb eingerichteter Feuerstellen unbedingt unterlassen. Kleinfeuerwerk in/an Wäldern gilt im Aargau bereits ab Stufe 3 als verboten.
Engmaschigere Lagebeurteilung durch Abteilung Wald (BVU), AGV und KFS; Karte täglich; Stufenänderung bei Wetteränderung oder Niederschlag.
Das heisst für die Feuerwehr
Rollenhinweise (Kommandant, Einsatzleiter, Pikettoffizier, Materialwart, Übungsleitung, Naturgefahrenberatung, Alle AdF) in Erarbeitung — massgebend sind die amtlichen Quellen und Weisungen des Kdo.